Rechtsprechung
   BFH, 09.08.1968 - VI R 220/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1359
BFH, 09.08.1968 - VI R 220/66 (https://dejure.org/1968,1359)
BFH, Entscheidung vom 09.08.1968 - VI R 220/66 (https://dejure.org/1968,1359)
BFH, Entscheidung vom 09. August 1968 - VI R 220/66 (https://dejure.org/1968,1359)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,1359) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung nach Verbrauch - Vereinbarkeit mit GG - Willkürliche Steuererhebung - Pflichtgemäßes Ermessen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 93, 376
  • DB 1968, 2111
  • BStBl II 1969, 5
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BFH, 09.08.1968 - VI R 220/66
    Danach müsse die Steuerlast meßbar und in gewissem Umfang für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar sein (so BVerfG-Beschluß 2 BvL 1/59 vom 10. Oktober 1961, BStBl I 1961, 716).
  • BFH, 02.02.1951 - IV 44/50 S

    Ermessen des Finanzgerichts im Berufungsverfahren gegen Steuerbescheide -

    Auszug aus BFH, 09.08.1968 - VI R 220/66
    Der BFH habe im Urteil IV 44/50 S vom 2. Februar 1951 (BFH 55, 141, BStBl III 1951, 55) ausgesprochen, daß ein hoher Aufwand die Annahme einer besonders hohen steuerlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigen könne.
  • BFH, 26.05.1981 - IV R 128/78

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 EStG

    August 1968 VI R 220/66, BFHE 93, 376, BStBl II 1969, 5).

    Der Zweck dieser Vorschrift besteht darin, bei einem krassen Mißverhältnis zwischen Verbrauch und Einkommen den Verbrauch als Maßstab für die steuerliche Leistungsfähigkeit heranzuziehen (BFHE 93, 376, BStBl II 1969, 5).

    Ferner soll die Besteuerung nach dem Verbrauch es ermöglichen, "auch solche Steuerpflichtige zur Einkommensteuer heranzuziehen, die Einkünfte aus nicht erkennbaren oder nicht erfaßbaren Quellen haben, sich aber trotz aufwendiger Lebensführung nicht an den allgemeinen steuerlichen Lasten der übrigen Staatsbürger beteiligen" (BFHE 93, 376, BStBl II 1969, 5).

    Die Besteuerung nach dem Verbrauch wird in das pflichtgemäße Ermessen des FA gestellt (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1951 IV 44/50 S, BFHE 55, 141, BStBl III 1951, 55; BFHE 93, 376, BStBl II 1969, 5; vom 5. Juli 1972 I R 231/70, BFHE 106, 308, BStBl II 1972, 900).

    Sie ist vielmehr aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit eingeführt worden; sie soll die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit auch in den Fällen sicherstellen, in denen die Zugrundelegung des Einkommens zu keiner der Leistungsfähigkeit entsprechenden Besteuerung führen würde (BFHE 93, 376, BStBl II 1969, 5).

  • BFH, 05.07.1972 - I R 231/70

    Einkommensbesteuerung - Verbrauch - Echte Vermögensminderung -

    Seine Entscheidung wurde vom BFH mit Urteil VI R 220/66 vom 9. August 1968 (BFH 93, 376, BStBl II 1969, 5) aufgehoben.

    Der BFH habe in seinem Urteil VI R 220/66 (a. a. O.) keine konkreten Hinweise dafür gegeben, wann in einem solchen Falle der Mehrverbrauch eine Besteuerung nach § 48 EStG rechtfertigen könne, sondern lediglich ganz allgemein ausgeführt, daß die Beurteilung dieser Frage sich nach den Sachumständen des Einzelfalles richte.

    Der BFH habe in seinem Urteil VI R 220/66 (a. a. O.) dargelegt, daß die -- wenn auch seltene -- Anwendung der Vorschrift des § 48 EStG keine willkürliche Steuererhebung bedeute.

    Zweck der Vorschrift des § 48 EStG ist es, bei einem krassen Mißverhältnis zwischen Verbrauch und Einkommen den Verbrauch eines Steuerpflichtigen als Maßstab für seine steuerliche Leistungsfähigkeit heranzuziehen (so die BFH-Urteile IV 44/50 S vom 2. Februar 1951, BFH 55, 141, BStBl III 1951, 55, und VI R 220/66, a. a. O.).

    Da das FG es somit unterlassen hat, entsprechend den Ausführungen im BFH-Urteil VI R 220/66 (a. a. O.) zu prüfen, ob im Streitfall der -- nach der Vorschrift des § 48 EStG festzustellende -- Mehrverbrauch eine Besteuerung aus § 48 EStG zu rechtfertigen vermöge oder ob in der Zugrundelegung des Verbrauchs ein Verstoß gegen die Grundsätze von Recht und Billigkeit liege, war die Sache zur Nachholung dieser Prüfung an das FG zurückzugeben.

  • BFH, 29.08.1985 - IV R 204/81

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Einkommensteuer nach dem Verbrauch -

    Die Vorschrift des § 48 EStG, die inzwischen durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des EStG und anderer Gesetze vom 18. August 1980 (BGBl 1, 1537, BStBl I, 581) ersatzlos aufgehoben worden ist, wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) wiederholt auf ihre Übereinstimmung mit dem Grundgesetz (GG) überprüft (vgl. Urteile vom 9. August 1968 VI R 220/66, BFHE 93, 376, BStBl II 1969, 5, und vom 26. Mai 1981 IV R 128/78, BFHE 133, 405, BStBl II 1981, 675).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (BFHE 93, 376, BStBl II 1969, 5) ist eine Verbrauchsbesteuerung gemäß § 48 EStG vielmehr nur durchzuführen, wenn sie nach pflichtgemäßem Ermessen als geboten erscheint.

    Nach dem Urteil in BFHE 93, 376, BStBl II 1969, 5 dient die Vorschrift des § 48 EStG "dem Zweck, bei einem krassen Mißverhältnis zwischen Verbrauch und Einkommen den Verbrauch als maßgebend für die steuerliche Leistungsfähigkeit heranzuziehen".

  • FG Baden-Württemberg, 26.05.2000 - 9 K 131/00

    Erhebung von Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

    Denn auch der Verbrauch eines Steuerpflichtigen kann Maßstab für seine steuerliche Leistungsfähigkeit sein (BFH-Urteil vom 5. Juli 1972 I R 231/70, BStBl II 1972, 900 ; Urteil vom 9. August 1968 VI R 220/66, BStBl II 1969, 5 zu der Einkommenbesteuerung nach dem Verbrauch lt. § 48 EStG a. F.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht